AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Maklertätigkeit

1. Grundsätze der Tätigkeit
Allen Makleraufträgen widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unser Auftraggeber. Unsere Tätigkeit üben wir nach den Regeln des Berufsstandes der Makler und unter Beachtung der Grundsätze eines ordentlichen Kaufmanns aus.
Grundlage unserer Tätigkeit ist § 652 ff. BGB und § 34 Gewerbeordnung.
2. Bestimmung des Angebots
Unsere Angebote und Mitteilungen sind für den Empfänger bestimmt und erfolgen unter der Voraussetzung, dass dieser oder eine mit ihm gesellschaftsrechtlich verbundene Person die nachgewiesene Möglichkeit des Vertragsabschlusses selbst wahrnehmen will. Der Inhalt des Angebots ist vertraulich zu behandeln und darf ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt es infolge unbefugter Weitergabe unserer Angebote bzw. deren Inhalten zu einem Vertrag zwischen dem Dritten und den einen Nachweis betreffenden Vertragsabschlussberechtigten, so ist der Empfänger unser Angebots verpflichtet, uns Schadensersatz in Höhe der ausgefallenen Provision zu zahlen.
3. Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
4. Vorkenntnis
Unsere Nachweisaktivitäten sind auch dann provisionspflichtig, wenn die nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits anderweitig bekannt ist, es sei denn, dass er uns seine Kenntnisquelle bekannt gegeben hat.
5. Entstehung unseres Provisionsanspruchs
a) Der Provisionsanspruch entsteht, sobald auf Grund des Nachweises ein Vertrag über einen Verkauf oder Kauf, ein Erbaurecht, ein An- oder Vermietung zustande kommt, hierbei genügt auch die Mitursächlichkeit.
Der Provisionsanspruch entsteht auch,
1.1. wenn vom Angebot abweichend ein Vertrag über andere Sachen mit dem durch uns nachgewiesenen Vertragspartner oder ein anderer als ursprünglich gewollter Vertrag abgeschlossen wird (z. B. Kauf statt Miete etc.);
1.2. wenn ein Vertrag, welcher im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag zustande kommt, die vertraglichen Erweiterungen und Ergänzungen des ersten Vertrages zum Gegenstand hat;
1.3. bei Verschaffung eines Vorkaufsrechtes für einen Mieter sowie beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung;
1.4. wenn der Vertrag sich auf den Kauf einer Gesellschaft oder auf Anteile an einer Gesellschaft richtet.
b) Es ist uns als Makler gestattet, auch auf den anderen Teil der vertragsschließenden Parteien entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
c) Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag auf Grund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag auf Grund eines Rücktrittvorbehaltes unseres Auftraggebers aufgelöst wird oder anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.
6. Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht geprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf Richtigkeit hin zu prüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit keinerlei Haftung. Unsere Nachweise sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
7. Benennung
Der Interessent ist verpflichtet, uns bei Verhandlungen als ursächlich wirkenden Makler zu nennen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei allen Vertragsverhandlungen und auf Erteilung einer Abschrift des abgeschlossenen Vertrages und aller sich darauf beziehenden Unterlagen.
8. Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
9. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollte die gesetzliche Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
10. Änderungen des Vertrages
Mündliche Änderungen des Maklervertrages sowie Nebenabreden bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
11. Erfüllungsort / Gerichtsstandsvereinbarung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Erfüllungsort für alle Verträge Berlin. Als Gerichtsstand wird für Verträge mit Kaufleuten ebenfalls Berlin vereinbart.
12. Änderung dieser Bedingungen
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Sollten Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und des Maklervertrages nicht berührt. An Stelle der eventuell unwirksamen Bedingungen treten sinngemäß die gesetzlichen Bestimmungen und die Rechtssprechung.